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Irmgard Etlinger I. Etlinger Rechtsanwältin

Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

 

MIET- UND PACHTRECHT

Viele Menschen kommen auf die eine oder andere Weise mit dem Miet- und Pachtrecht in Berührung. Ganz trocken formuliert, handelt es sich hierbei um die „Überlassung einer Sache gegen Entgelt an jemand anderen“. Doch für die Betroffenen geht es um viel mehr – es geht um das eigene Vermögen, um sicheres finanzielles Einkommmen, um die berufliche Existenz, um das eigene Zuhause. Das trifft sowohl auf den privaten als auch auf den gewerblichen Bereich zu, auf Vermieter ebenso wie auf Mieter.

Leider ist gerade das Miet- und Pachtrecht sehr unübersichtlich. Die entsprechende Gesetzgebung unterliegt ständigen Änderungen und Neuerungen. Da ist es für Sie als Vermieter oder Mieter vermutlich nicht so einfach, den Überblick zu bekommen. Das müssen Sie zum Glück auch nicht. Denn als Rechtsanwältin ist es mein „tägliches Brot“ und geradezu unumgänglich, mich im Miet- und Pachtrecht ständig auf dem Laufenden zu halten.

In Miet- und Pachtverhältnissen können vielfältige und komplizierte Streitigkeiten entstehen. Ich kenne die Situation beider Konfliktparteien. Probleme können aus kleineren Formfehlern oder persönlichen Missverständnissen resultieren oder daraus, dass Fristen nicht eingehalten werden. Manche Absprachen werden nur unter vier Augen getroffen, was die spätere Beweisführung erschwert. Ob Versehen, Unwissen oder sogar Vorsatz - als auch vor Gericht erfahrene Juristin helfe ich Ihnen dabei, Ihre Interessen zu wahren und zu Ihrem guten Recht zu kommen.

Vermieter

Sie haben in Immobilien investiert und sind Vermieter von privatem Wohnraum oder Gewerberaum. Ihre gesamte Existenz oder zumindest ein Teil Ihrer Einkünfte hängt davon ab, dass regelmäßig die Miete bzw. Pacht gezahlt wird und das Mietobjekt gut „in Schuss“ ist. Sie müssen mit den Geldern gut wirtschaften, damit Sie Ihr Vermögen sichern können. Aus verständlichen Gründen wollen Sie Schwierigkeiten und unnötige Investitionen vermeiden.

Damit Sie keine wirtschaftlichen Verluste erleiden, sollten Sie sich frühzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Oder wenden Sie sich bitte sofort bei auftretenden Problemen an mich, um größeren Schaden zu verhindern. Als Anwältin mit großer Erfahrung im Miet- und Pachtrecht erkenne ich mögliche Fallstricke und Konfliktquellen. Bei privatem Wohnraum oder Gewerberaum können das zum Beispiel sein:

  • Wie muss ein rechtssicherer Miet- bzw. Pachtvertrag gestaltet sein?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf ein Vermieter die Miete erhöhen?
  • Wann muss der Mieter renovieren, wann der Vermieter?
  • Muss der Mieter Schadenersatz leisten?
  • Was tun bei Zahlungsverzug von Mietern?
  • Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsschutz

Aus Erfahrung weiß ich, dass sich Konflikte auf dem Gebiet der Vermietung oder Verpachtung schnell „hochschaukeln“ können. Oftmals geht es um die Existenz der Beteiligten – und vor allem auch um Ihre eigene! Lassen Sie es nicht so weit kommen. Ich berate Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Erstellung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen
  • Beendigung von Mietverhältnissen, z.B. Kündigung, Räumungsklage, Aufhebungsvertrag
  • Schadenersatzansprüche an den Mieter bzw. Pächter
  • Mieterhöhung oder Mietminderung
  • Vorgehensweise beim Auftreten von Mängeln
  • Klären von Streitigkeiten zwischen den Parteien
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche

Ihr Problem in Sachen Miet- oder Pachtrecht war nicht dabei? Ganz bestimmt kann ich Ihnen trotzdem weiterhelfen. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit mir auf – per Telefon oder E-Mail – und wir finden eine Lösung.

Mieter

Ein sicheres und harmonisches Zuhause – das wünscht sich jeder. Dazu gehört auch ein gutes und rechtlich einwandfreies Mietverhältnis. Und als Gewerbetreibender beruht Ihre Existenz unter anderem darauf, dass Ihr gewerblicher Mietvertrag ordnungsgemäß gestaltet ist.

Das Sicherste für Sie ist, wenn Sie sich bereits vor Abschluss eines Mietvertrages oder Pachtvertrages von mir beraten lassen. Besonders für Gewerbetreibende ist das wichtig, weil hier eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften nicht greifen. Bei der meist langen Laufzeit von gewerblichen Mietverträgen ist deshalb eine genaue vorherige Prüfung notwendig. Treten während des Mietverhältnisses rechtliche Probleme auf, stehe ich Ihnen natürlich ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Als Anwältin mit großer Erfahrung im Miet- und Pachtrecht erkenne ich mögliche Fallstricke und Konfliktquellen. Bei privatem Wohnraum oder Gewerberaum können das zum Beispiel sein:

  • Mieterhöhungen, beispielsweise nach Modernisierung oder bei Staffelmiete
  • Mietminderung bei Mängeln wie Feuchtigkeit oder Schimmelbefall
  • Mietrückstand und möglichst gütliche Einigung mit dem Vermieter
  • eigene Kündigung des Mietvertrages und Stellung eines Nachmieters
  • Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf oder aus anderen Gründen
  • notwendige Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten

Aus Erfahrung weiß ich, dass sich Konflikte auf dem Gebiet der Vermietung oder Verpachtung schnell „hochschaukeln“ können. Oftmals geht es um die Existenz der Beteiligten – denn niemand möchte sein Zuhause, sein Büro, Fabrikhalle oder Werkstatt verlieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Ich berate Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Überprüfen Ihres gewerblichen oder privaten Mietvertrages bzw. Pachtvertrages
  • Wann können Sie eine Mietminderung geltend machen?
  • Fragen zu Renovierungsarbeiten, Instandhaltung oder Schönheitsreparaturen
  • Unterstützung bei Kündigungen oder Mietaufhebungsverträgen
  • Was tun bei Mietmängel und Räumungsklage?
  • Klären von Streitigkeiten zwischen den Parteien
  • Gerichtliche Vertretung in allen Mietrechtsfragen

Ihr Problem in Sachen Miet- oder Pachtrecht war nicht dabei? Ganz bestimmt kann ich Ihnen trotzdem weiterhelfen. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit mir auf – per Telefon oder E-Mail – und wir finden eine Lösung.